Endbenutzer-Lizenzvertrag für die Cinedeck und cineXtools Software

SIE SOLLTEN DIE FOLGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VOR DEM HERUNTERLADEN, DER INSTALLATION UND DER NUTZUNG DER VON CINEDECK LLC.
(dem Lizenzgeber) bereitgestellten CINEDECK & CINEXINSERT SOFTWARE SORGFÄLTIG LESEN.

Dies sind die Bedingungen, unter denen der Lizenzgeber Ihnen (dem Lizenznehmer) eine Lizenz zur Nutzung des Softwareprodukts Cinedeck & CineXinsert (die Software) erteilt. Durch Klicken auf die Schaltfläche "AKZEPTIEREN" erklären Sie sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden (die Vereinbarung). Wenn Sie den folgenden Bedingungen NICHT ZUSTIMMEN, dürfen Sie diese Software nicht herunterladen, installieren oder verwenden.

1. Erteilung der Lizenz

1.1 Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, unentgeltliche Lizenz zur Nutzung der Software für die Dauer dieses Vertrages.

1.2 Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Cinedeck Software herunterzuladen, zu installieren und auf dem Cinedeck Gerät oder für CineXinsert auf der von Ihnen gewählten Hardware zu nutzen.

1.3 Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, die Software nur für die zulässige Nutzung und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, einschließlich aller anwendbaren Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums, zu verwenden.

1.4 Der Lizenznehmer darf die Software nicht vermieten, verleasen, vertreiben oder unterlizenzieren oder die Software in einer Timesharing-Vereinbarung oder in einer anderen Weise nutzen, die nicht der erlaubten Nutzung entspricht.

1.5 Der Lizenznehmer darf nur eine Kopie der Software anfertigen, wenn dies für Sicherungs- und Archivierungszwecke in Übereinstimmung mit
seiner Nutzung der Software erforderlich ist. Jede derartige Kopie muss alle Urheberrechts- und sonstigen Eigentumshinweise, die in
der Software erscheinen, wiedergeben und enthalten.

1.6 Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, jederzeit den Preis, die Eigenschaften, die Spezifikationen, die Fähigkeiten, die Funktionen, die Lizenzbedingungen, die Freigabetermine, die allgemeine Verfügbarkeit oder andere Merkmale der Software zu ändern.

2. Garantie und Haftungsausschluss

2.1 Die Software wurde nicht für die individuellen Anforderungen des Lizenznehmers geschrieben und wird ohne jegliche Garantie
geliefert. Die Tatsache, dass ein Teil oder die Gesamtheit der Software nicht für die Anforderungen des Lizenznehmers geeignet ist, begründet keine
Rechte oder Ansprüche gegenüber dem Lizenzgeber.

2.2 DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER KEINE GARANTIE ODER ZUSICHERUNG HINSICHTLICH DER LEISTUNG ODER DES BETRIEBS DER SOFTWARE UND LEHNT IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG ALLE AUSDRÜCKLICHEN,
STILLSCHWEIGENDEN UND GESETZLICHEN GARANTIEN AB, EINSCHLIESSLICH (ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF) DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER SICHERHEIT, DER ZUVERLÄSSIGKEIT, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN UND DER LEISTUNG DER SOFTWARE.

2.3 Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er die Software nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko herunterlädt, installiert und nutzt und dass er die alleinige Verantwortung für jegliche Schäden an Cinedeck EXTREME oder Datenverluste trägt, die sich aus dem Herunterladen, der Installation oder der Nutzung der Software ergeben.

2.4 Soweit gesetzlich zulässig, wird jede Bedingung oder Garantie, die ansonsten in dieser Vereinbarung impliziert wäre,
hiermit ausgeschlossen. Wenn die Gesetzgebung in dieser Vereinbarung eine Bedingung oder Garantie impliziert und diese Gesetzgebung verhindert oder verbietet, dass
Bestimmungen in einem Vertrag die Anwendung oder Ausübung einer solchen Bedingung oder Garantie ausschließen oder modifizieren, gilt diese Bedingung oder Garantie als in dieser Vereinbarung enthalten. Die Haftung des Lizenzgebers für die Verletzung einer solchen Bedingung oder Garantie beschränkt sich jedoch nach Wahl des Lizenzgebers auf eine oder mehrere der folgenden Möglichkeiten: im Falle der Lieferung von Waren: den Ersatz der Waren, die Lieferung gleichwertiger Waren, die Reparatur der Waren, die Zahlung der Kosten für den Ersatz der Waren oder die Beschaffung gleichwertiger Waren oder die Zahlung der Kosten für die Reparatur der Waren, und im Falle der Erbringung von Dienstleistungen: die erneute Erbringung der Dienstleistungen oder die Zahlung der Kosten für die erneute Erbringung der Dienstleistungen.

2.5 Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software im Allgemeinen nicht fehlerfrei ist, und erklärt sich damit einverstanden, dass das Vorhandensein solcher Fehler keine Verletzung dieses Vertrags darstellt.

2.6 Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Software frei von allen bekannten Viren ist, und der Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich, die Software auf Viren zu überprüfen.

2.7 Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software den Lizenznehmer in die Lage versetzt, seine Produkte mit den Produkten des Lizenzgebers kompatibel zu machen.

3. Haftung

3.1 IN KEINEM FALL HAFTET DER LIZENZGEBER GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER ODER EINER ANDEREN PERSON FÜR ENTGANGENEN GEWINN, ENTGANGENE EINSPARUNGEN, VERLORENE DATEN ODER ANDERE SPEZIELLE, DIREKTE, INDIREKTE, STRAFENDE, FOLGE- ODER BEILÄUFIGE SCHÄDEN, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEM VERTRAG ODER EINEM IM RAHMEN DIESES VERTRAGS GELIEFERTEN ODER ZU LIEFERNDEN PRODUKT ODER EINER DIENSTLEISTUNG ODER DEREN NUTZUNG ERGEBEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN VERLUSTES ODER SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.

3.2 Die Gesamthaftung des Lizenzgebers für alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder den vom Lizenzgeber im Rahmen dieses Vertrages gelieferten oder zu liefernden Produkten oder Dienstleistungen ergeben, ist in jedem Fall auf 100 US-Dollar beschränkt.

3.3 Sofern dieser Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, werden alle ausdrücklichen und stillschweigenden Bedingungen, Garantien oder Haftungen (einschließlich der Haftung für Fahrlässigkeit) in Bezug auf den Zustand, die Genauigkeit, die Eignung, die Qualität oder das Eigentum an der Software verneint und ausgeschlossen; und der Lizenzgeber gibt keine Bedingungen, Garantien, Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf den Zustand, die Genauigkeit, die Eignung, die Qualität oder das Eigentum an der Software (einschließlich der in ihr enthaltenen oder in Bezug auf sie gelieferten Daten oder der von ihr oder mit ihrer Hilfe erstellten Berichte).

3.4 Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Lizenzgeber diesen Vertrag im Vertrauen auf die in diesem Vertrag enthaltenen Garantie-, Haftungsausschluss- und Haftungsklauseln geschlossen hat und dass diese eine wesentliche Grundlage der Vereinbarung zwischen den Parteien bilden. Die Parteien vereinbaren, dass die in diesem Vertrag festgelegte Haftungsbeschränkung auch dann bestehen bleibt und gilt, wenn sich herausstellt, dass die Garantie- und Haftungsausschlussklausel oder eine Beschränkung von Rechtsmitteln ihren wesentlichen Zweck verfehlt hat.

4. Rechte an geistigem Eigentum

4.1 Für die Zwecke dieser Vereinbarung bezeichnet der Begriff "Rechte an geistigem Eigentum" alle Urheberrechte, Patente, Geschmacksmuster, Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken, Markennamen, Produktnamen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Vertraulichkeitsrechte und sonstigen Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum (einschließlich Marken gemäß der Definition in Klausel 6), unabhängig davon, ob sie in allen Teilen der Welt eingetragen sind oder eingetragen werden können.

4.2 Der Lizenznehmer erkennt an, dass er keinerlei geistige Eigentumsrechte an der Software erwirbt. Im Verhältnis zwischen den Parteien liegen alle Rechte an geistigem Eigentum beim Lizenzgeber.

4.3 Der Lizenznehmer darf die Software nicht kopieren, modifizieren, disassemblieren, dekompilieren oder zurückentwickeln, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig und kann von den Parteien nicht ausgeschlossen werden, und er darf auch Dritten weder direkt noch indirekt erlauben, dies zu tun.

4.4 Die einzige erlaubte Vervielfältigung der Software ist für die in Klausel 1.5 genannten Sicherungszwecke. Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass das Eigentum und der Rechtsanspruch auf die Software und alle nachfolgenden Kopien davon, unabhängig von der Form oder dem Medium, beim Lizenzgeber liegen.

5. Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums.

5.1 Erhält der Lizenznehmer Kenntnis von Verletzungen oder vermuteten Verletzungen von Rechten an geistigem Eigentum an der Software durch Dritte, so hat er den Lizenzgeber unverzüglich zu benachrichtigen und auf dessen Verlangen und Kosten die Maßnahmen zu ergreifen, die der Lizenzgeber zum Schutz seiner Rechte an geistigem Eigentum für angemessen erachtet.

6. Markierungen

6.1 Der Lizenznehmer wird keine Warenzeichen, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen annehmen oder verwenden oder andere dazu ermächtigen, solche anzunehmen oder zu verwenden, die eine Marke enthalten oder dazu geeignet sind, irrezuführen, zu täuschen oder Verwechslungen hervorzurufen, oder die mit einer Marke im Wesentlichen identisch oder ihr täuschend ähnlich sind. Diese Klausel gilt auch nach dem Auslaufen oder der vorzeitigen Beendigung dieser Vereinbarung.

6.2 Für die Zwecke dieses Vertrages bezeichnet der Begriff "Marken" alle Marken, Dienstleistungsmarken oder Handelsnamen der Cinedeck LLC oder ihrer verbundenen Unternehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf "Cinedeck" und "cineXinsert", unabhängig davon, ob diese eingetragen sind oder eingetragen werden können.

7. Laufzeit und Beendigung

7.1 Diese Vereinbarung ist bis zu ihrer Kündigung gültig.

7.2 Der Lizenzgeber kann diesen Vertrag jederzeit fristlos kündigen: nach eigenem Ermessen des Lizenzgebers; oder wenn der Lizenznehmer eine Bedingung dieses Vertrages verletzt.

7.3 Bei Beendigung dieses Vertrages hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen und die Software (und alle Kopien davon) an den Lizenzgeber zurückzugeben, sofern eine Rückgabe möglich ist. Wenn die Software nicht zurückgegeben werden kann, muss der Lizenznehmer die Software dauerhaft löschen oder vernichten und dem Lizenzgeber eine Erklärung vorlegen, dass der Lizenznehmer diese Klausel eingehalten hat.

7.3. Diese Anforderung gilt unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsmittel, die der Lizenzgeber in Bezug auf den Verstoß hat.

7.4 Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung überdauern diese Klausel 7.4 und die Klauseln 2, 3, 4, 5, 6, 7.3 und 8 den Ablauf oder die Beendigung dieser Vereinbarung.

8. Allgemein

8.1 Diese schriftliche Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren Mitteilungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie sich nicht auf Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen jeglicher Art in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung verlassen hat, sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben ist.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder ein Teil einer Bestimmung aus irgendeinem Grund nicht durchsetzbar oder nichtig sein, so gilt: Die betreffende Bestimmung der Vereinbarung wird so weit wie möglich durchgesetzt, um die wirtschaftliche Absicht der Parteien zu verwirklichen, und die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft; in allen anderen Fällen muss die betreffende Bestimmung von dieser Vereinbarung abgetrennt werden; in diesem Fall wird eine gültige, rechtmäßige und durchsetzbare Bestimmung mit ähnlicher Absicht und wirtschaftlicher Auswirkung an ihre Stelle gesetzt, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft, als ob die abgetrennte Bestimmung nicht enthalten gewesen wäre.

8.3 Der Lizenznehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers seine Rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag weder ganz noch teilweise abtreten, belasten, unterlizenzieren oder anderweitig übertragen.

8.4 Jegliche Verzögerung oder Unterlassung seitens einer der Parteien bei der Durchsetzung von Bestimmungen dieser Vereinbarung oder ihrer Rechte hieraus kann nicht als Verzicht auf diese Bestimmungen oder das Recht, diese nachträglich durchzusetzen, ausgelegt werden.

8.5 Die Überschriften der Klauseln wurden nur aus Gründen der Übersichtlichkeit in diesen Vertrag aufgenommen und dürfen nicht als Teil dieses Vertrages angesehen oder für dessen Auslegung herangezogen werden.

8.6 Diese Vereinbarung unterliegt den im Staat New York geltenden Gesetzen und ist nach diesen auszulegen. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte dieses Staates und der Vereinigten Staaten von Amerika in Bezug auf alle Angelegenheiten, die sich aus dieser Vereinbarung, ihrer Erfüllung oder ihrem Gegenstand ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.

8.7 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle anwendbaren Gesetze des Staates New York und aller anwendbaren Gerichtsbarkeiten, einschließlich der Bundesgesetze der Vereinigten Staaten, einzuhalten. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, seine Rechte an geistigem Eigentum vor den zuständigen Gerichten jeder Gerichtsbarkeit geltend zu machen, in der eine Rechtsverletzung stattgefunden hat.

8.8 Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt, dass er die Software oder Produkte, die die Software verwenden, nicht unter Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika exportieren oder reexportieren wird.

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